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Garantiebedingungen

smart

Allgemeine Bedingungen für die Gewährleistung von Neufahrzeugen ("Garantiebedingungen")

In diesem Zusatzdokument finden Sie als Fahrzeughalter Informationen über die smart Neuwagengarantie ("smart Garantie") der smart Schweiz GmbH, Richtistrasse 2-6, 8304 Wallisellen, Schweiz ("smart") und zu den Garantiebedingungen für Ihren smart. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das smart Customer Engagement Center (CEC) oder Ihren lokalen von smart autorisierten Servicepartner.

Die smart Garantie schützt Sie als Eigentümer des Fahrzeugs vor möglichen Schäden oder Mängeln am Fahrzeug, die durch Herstellungsfehler bei der Produktion Ihres Fahrzeugs entstanden sind. Maßstab für die Beurteilung ist der übliche Stand der Technik vergleichbarer Fahrzeugmodelle zu Beginn der Garantiezeit. Ihre smart Garantie berührt nicht Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer des Fahrzeugs oder mögliche Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

I. Allgemeines

Die folgenden allgemeinen Bedingungen gelten für Ihre smart Garantie:

  • Voraussetzung für die Inanspruchnahme der smart Garantie ist, dass alle Serviceintervalle gemäß den Vorgaben von smart durchgeführt wurden.
  • Im Gewährleistungsfall kann smart den Mangel durch Reparatur, Austausch defekter Teile (durch einen autorisierten smart Servicepartner) oder andere Maßnahmen, die von smart nach eigenem Ermessen gewählt werden können, beheben lassen.
  • Ansprüche aus der smart Garantie sind an einen autorisierten smart Servicepartner zu richten; alle Arbeiten oder Reparaturen im Rahmen der smart Garantie müssen von einem autorisierten smart Servicepartner durchgeführt werden, der ausschließlich smart Originalteile verwendet.
  • Alle Teile, die durch Reparaturen im Rahmen der smart Garantie ersetzt werden, gehen in das Eigentum von smart über.
  • Alle Teile, die im Rahmen der smart Garantie installiert oder repariert werden, sind für den verbleibenden Zeitraum der ursprünglichen Garantiezeit durch die smart Garantie abgedeckt.
  • Die smart W Garantie gilt nur innerhalb ihres geografischen Geltungsbereichs (siehe folgender Abschnitt) und nur innerhalb des Netzes der autorisierten smart Servicepartner. Ansprüche aus der smart Garantie können nur bei autorisierten smart Servicepartnern innerhalb des geografischen Geltungsbereiches erfüllt werden.
  • Bei Lieferung eines Neufahrzeuges durch smart aufgrund eines Gewährleistungsfalles kann smart die Rückgabe des mangelhaften Fahrzeuges und die Zahlung einer angemessenen Nutzungsentschädigung verlangen.

II. Geografischer Geltungsbereich

Die folgenden Länder bilden den geografischen Geltungsbereich Ihrer smart Garantie: Deutschland, Spanien, Italien, Frankreich, Portugal, Niederlande, Schweiz, Belgien, Österreich, Schweden und das Vereinigte Königreich.

III. Beginn der Gewährleistungsfrist

  1. Die Gewährleistungsfrist beginnt für Fahrzeuge mit dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs oder dem Datum der Auslieferung, je nachdem, was früher eintritt.
  2. Die Garantie für Ersatzteile oder Zubehör beginnt mit dem Kaufdatum (Rechnungsdatum).

IV. Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen

1. Fahrzeuggarantie

Während der Garantiezeit werden Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen am Fahrzeug, die unter die smart Garantie fallen, von den autorisierten smart Servicepartnern kostenlos durchgeführt, unabhängig davon, ob das Fahrzeug während der Garantiezeit den Besitzer wechselt. Die Fahrzeuggarantie erstreckt sich auf Ihr gesamtes Fahrzeug, mit Ausnahme bestimmter Bereiche, für die besondere Garantiezeiten gelten, wie in den nachfolgenden Abschnitten beschrieben. Die Laufzeit der Fahrzeuggarantie beträgt zwei (2) Jahre bei unbegrenzter Kilometerleistung.

2. Garantie für die Hochspannungsbatterie und die Hochvolt-Kernkomponenten

Für die wichtigste Komponente Ihres Fahrzeugs - die Hochspannungsbatterie - bietet Ihnen smart eine umfassende Garantie: Sinkt der SOH (State of Health) der Batterie während der Garantiezeit unter 70% des SOH zum Auslieferungszeitpunkt, haben Sie Anspruch auf eine Reparatur oder einen Austausch gemäß den OEM-Standards, basierend auf Verschleißgrad, Alter, Laufleistung und Pflegezustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Garantie. Der SOH muss durch eine von einem autorisierten smart Servicepartner durchgeführte Messung des Energiegehalts der Batterie ermittelt werden.

Die Garantiezeit beträgt:

  • für die Hochvolt-Kernkomponenten (dazu gehören ein elektrischer Antriebsmotor, ein Steuergerät und ein Fahrzeugsteuergerät, weitere Informationen finden Sie in Ihrem Hochspannungsbatterie-Zertifikat) 8 Jahre oder bis zum Erreichen einer Laufleistung von 160.000,00 km, je nachdem, was zuerst eintritt;
  • für die Hochspannungsbatterie selbst 8 Jahre oder bis zum Erreichen einer Laufleistung von 200.000,00 km, je nachdem, was zuerst eintritt.

Die Garantie für die Hochspannungsbatterie und die Hochvolt-Kernkomponenten gilt nicht, wenn der Defekt durch unsachgemäße Verwendung, Handhabung (insbesondere beim Laden) oder Wartung der Batterie verursacht wurde oder die Folge eines Unfalls ist.

3. Garantie für Ersatzteile und Zubehör

Zusätzlich zur Fahrzeuggarantie besteht eine separate Garantie für smart Originalersatzteile und smart Originalzubehör, die bei einem autorisierten smart Servicepartner erworben wurden. Die Garantiezeit beträgt 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung.

Smart-Originalteile und -Zubehör sind speziell für die Wartung von Fahrzeugen konzipiert, um die smart Sicherheits- und Zuverlässigkeitsstandards zu erfüllen. Es wird daher empfohlen, nur smart Originalteile und -zubehör für die Verwendung im Fahrzeug zu verwenden.

Alle smart Originalteile, die während der Laufzeit der Fahrzeuggarantie oder der Hochvolt-Kernkomponenten-Garantie gekauft werden, sind entweder durch die Restlaufzeit der Fahrzeuggarantie oder die Garantie für die betroffenen Teile abgedeckt, je nachdem, was zuletzt abläuft.

4. Korrosionsschutz-Garantie

Die Korrosionsschutz-Garantie deckt den Fall ab, dass die Karosserie aufgrund von Korrosion, die durch Fabrikations- oder Materialfehler verursacht wurde, perforiert wird. Das von der Korrosion betroffene Karosserieteil wird von einem autorisierten smart Servicepartner kostenlos repariert oder ersetzt.

Der Begriff "Perforation" bezieht sich auf ein Loch in der Fahrzeugkarosserie, das durch Korrosion von der Innen- oder Unterseite aufgrund von Herstellungs- oder Materialfehlern entstanden ist. Der Begriff "Karosserie" bezieht sich auf Metallteile der Karosserie, der Türen, der Kotflügel, des Daches, der Motorhaube, des Kofferraumdeckels oder der Heckklappe und umfasst nicht die Räder und Anbauteile wie Lichtblenden, Stoßstangen, Verkleidungen und Scharniere.

Der Ursprung des Perforationsschadens muss auf der Innenseite des betroffenen Körperteils liegen.

Die Laufzeit der Korrosionsschutzgarantie beträgt 12 Jahre ohne Kilometerbegrenzung.

V. Gewährleistungsausschlüsse und -beschränkungen

  1. Verschiedene Arten von äußeren Schäden, normaler Verschleiß und natürliche Alterung sind von der Garantie ausgeschlossen.

Insbesondere nicht abgedeckt sind:

  • Normaler Verschleiß und Abnutzung, natürliche Alterung oder Verblassen und normale Verringerung der Batteriekapazität.
  • Schäden oder Mängel, die durch Fahrlässigkeit, Missbrauch, Überlastung, unsachgemäße Reparatur durch einen nicht autorisierten Dienstleister, unsachgemäße Pflege oder Lagerung verursacht wurden.
  • Schäden oder Defekte, die dadurch verursacht werden, dass Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten am Fahrzeug nicht ordnungsgemäß in Übereinstimmung mit den Wartungsplänen und -anweisungen durchgeführt werden, die in der Betriebsanleitung oder im Kombiinstrument des Fahrzeugs enthalten sind, oder dass die Anweisungen eines autorisierten smart Servicepartners nicht befolgt werden.
  • Verwendung von nicht originalen smart Teilen oder Materialien für Reparaturen (oder von nicht qualitativ gleichwertigen Ersatzteilen für Reparaturen im Einzelhandel) oder von Reparaturverfahren, die nicht von smart als Fahrzeughersteller freigegeben wurden.
  • Schäden oder Mängel, die sich aus der Nichteinhaltung der Schadensminderungspflicht ergeben.
  • Schäden oder Mängel, die auf einen nicht vom Fahrzeughersteller genehmigten Umbau oder eine Veränderung des Fahrzeugs zurückzuführen sind.
  • Schäden oder Defekte, die durch die Verwendung des Fahrzeugs bei Probe-/Testfahrten, Motorsportveranstaltungen oder für andere als die im Fahrerhandbuch beschriebenen Zwecke verursacht werden.
  • Schäden oder Mängel an Fahrzeugen, deren Fahrzeug-Identifizierungsnummer geändert oder entfernt wurde oder deren Kilometerstand unrechtmäßig verändert wurde.
  • Schäden oder Mängel, die auf äußere Einwirkungen mechanischer oder chemischer Art oder auf andere Vorfälle zurückzuführen sind, die auf vorsätzliche Handlungen Dritter, Aufruhr, Unfälle, böswillige Handlungen, Diebstahl oder unbefugte Benutzung zurückzuführen sind.
  • Faktoren, die sich dem Einfluss des Fahrzeugherstellers entziehen, wie z. B. Umweltgefahren (einschließlich Industrieabfälle, Sturmschäden, saurer Regen, Vogelkot) und Schäden (einschließlich Steinschlag, Kratzer und Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel).
  1. Von smart genehmigte Änderungen am Fahrzeug gelten als Teil der ursprünglichen Spezifikation, alle anderen Änderungen sind jedoch als nicht von smart genehmigt anzusehen und führen zum Erlöschen der smart Garantie für den betroffenen Bereich, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die Änderungen den Mangel/Schaden nicht verursacht haben.

Die Garantie wird von smart in den folgenden Fällen eingeschränkt oder aufgehoben:

  • Wenn smart über Informationen verfügt, dass das Fahrzeug gestohlen wurde;
  • wenn Komponenten durch unerlaubte Änderungen, Tuning oder Umbauten beeinträchtigt wurden; oder
  • Für Fahrzeuge, die in schwere Unfälle verwickelt waren, durch Feuer beschädigt wurden oder unter Wasser standen und von der Versicherungsgesellschaft als strassenuntauglich eingestuft werden.
  1. Über die in diesen Bedingungen beschriebenen Ansprüche hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche aus der smart Garantie. Die smart Garantie umfasst insbesondere keine Ersatzansprüche, z.B. die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs für die Dauer einer Reparatur, und keine Ansprüche auf Schadensersatz (z.B. Abschleppkosten, Mietkosten, Nutzungsentschädigung). Ansprüche aus dem smart Pannenhilfe-Service (RSA) bleiben unberührt. Der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen gilt nicht bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten von smart, seinen Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern sowie bei Verletzung von Körper und Gesundheit.

Fassung: 2023-06-28

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