Allgemeine Bedingungen und Konditionen für den Verkauf von Neufahrzeugen und von Vorbestellungsgutscheinen

I. Präambel und Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln das Verhältnis zwischen smart und dem Kunden (nachfolgend "Sie" oder "Ihr") für den Kauf von Fahrzeugen und anderen Produkten, wie z.B. Vorbestellungsgutscheinen und Zusatzprodukten, die von smart Schweiz GmbH, Richtistrasse 2-6, 8304 Wallisellen, Schweiz, eingetragen im Handelsregister des Handelsregisteramtes Zürich unter der Nr. CHE-402.493.420 MWST (nachfolgend "smart" oder "Wir"/"Uns") zur Verfügung gestellt werden. Andere Bedingungen finden keine Anwendung, auch wenn smart ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat, es sei denn, in diesen AGB ist etwas Anderes bestimmt.

Diese AGB regeln den rechtsverbindlichen Kauf eines Fahrzeugs und/oder eines Vorbestellungsgutscheins und/oder eines Zusatzproduktes. Die Bestellung eines Fahrzeugs und/oder eines Vorbestellungsgutscheins und/oder eines Zusatzproduktes ist nur möglich, wenn Sie diese AGB gelesen und als verbindlich akzeptiert haben.

Mit dem Abschluss des jeweiligen Bestellvorgangs bestätigen Sie, dass Sie diese AGB sorgfältig gelesen und verstanden haben und sie akzeptieren. Auf ihre Geltung weisen Wir an der jeweiligen Stelle des Bestellvorgangs ausdrücklich hin.

Diese AGB gelten nicht

  • wenn Sie Geschäftskunde sind und Wir mit Ihnen einen Flottenvertrag abgeschlossen haben; in diesem Fall geht der Flottenvertrag diesen AGB vor. Diese AGB gelten nur, soweit der jeweilige Flottenvertrag nicht von ihnen abweicht und soweit er sich nicht auf Verbraucher oder KMU bezieht;
  • auf die von smart gewährte Neuwagengarantie, die eigenen Bedingungen unterliegt (Gewährleistungsbedingungen)
  • für das Integrierte Service-Paket (ISP), das eigenen Bedingungen unterliegt (Integriertes Service-Paket [ISP] Bedingungen)
  • für den Kauf und/oder das Herunterladen von digitalen Dienstleistungen und der Hello smart App, für die eigene Bedingungen gelten (Bedingungen für digitale Dienstleistungen), die unter https://ch.smart.com/de/service/terms-of-service/ eingesehen und gespeichert werden können;
  • zur Erstellung und Registrierung einer smart ID, die eigenen Bedingungen unterliegt, die unter https://ch.smart.com/de/service/terms-of-use/ (smart ID-Nutzungsbedingungen) eingesehen und gespeichert werden können.

II. Definitionen

In diesen AGB haben die nachstehenden Begriffe die folgende Bedeutung:

  1. "Zusatzprodukte" sind alle Waren, die zur Verwendung mit oder für von smart verkaufte Fahrzeuge bestimmt sind und von smart oder Marktplatzverkäufern über den smart Store verkauft werden, wie z.B. Extras (z.B. Wallboxen) und Zubehör, das für oder in Verbindung mit einem von smart verkauften Fahrzeug verwendet werden soll.

  2. "Verbundenes Unternehmen" ist jedes rechtlich selbständige Unternehmen, das im Verhältnis zu smart mehrheitlich im Eigentum von smart steht oder mehrheitlich an smart beteiligt ist, von smart beherrscht wird oder smart beherrscht oder das mit smart einen Unternehmensvertrag abgeschlossen hat.

  3. "Geschäftskunde" ist eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Kauf- oder Abo-/Leasingvertrages mit dem Abo-/Leasingpartner ganz oder überwiegend in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  4. "Verbraucher" ist jede natürliche Person, die den Kaufvertrag oder Abo-/Leasingvertrag mit dem Abo-/Leasingpartner zu Zwecken abschließt, die nicht oder überwiegend nicht der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

  5. "Hello smart App" bezeichnet die Smartphone-Anwendung, die Ihnen detaillierte Fahrzeuginformationen in Echtzeit anzeigt, wie z. B. Reichweite, Batteriestatus, Standort und Reifendruck, und die als digitaler Zugangspunkt zu Ihrem Fahrzeug und Ihrem smart Konto dient.

  6. "Abo-/Leasingpartner" ist die ALD Automotive AG mit Sitz in Thurgauerstrasse 54, 8050 Zürich, Schweiz, eingetragen im Handelsregister des Handelsregisteramtes Zürich unter CH-020.3.027.959-2, die Dienstleistungen für die Fahrzeuge im Rahmen von "smart mobility" anbietet.

  7. "Marktplatz" bezeichnet eine von smart betriebene Marktplatzplattform, die es smart und Drittanbietern ermöglicht, Ihre Waren und Dienstleistungen den Kunden anzubieten.

  8. "Marktplatzverkäufer" bezeichnet jeden Drittanbieter, der seine Waren oder Dienstleistungen auf dem Marktplatz anbietet.

  9. Mit "Parteien" sind smart und Sie gemeinsam gemeint.

  10. "Vorbestellungsgutschein" hat die in Abschnitt VII.1 definierte Bedeutung.

  11. "Produkt(e)" bezeichnet von Uns angebotene Zusatzprodukte, Fahrzeuge und Vorbestellungsgutscheine.

  12. "Kaufvertrag" bezeichnet den Vertrag über den Kauf eines Fahrzeugs, von Zusatzprodukten und/oder Vorbestellungsgutscheinen, der zwischen smart und Ihnen geschlossen wurde oder wird und für den diese AGB gelten.

  13. "smart Konto" bezeichnet das über die Website id.smart.com erstellte Benutzerkonto, das für den Kauf eines Produkts über den smart Store erforderlich ist und in dem Sie angeben müssen, ob Sie ein Verbraucher oder ein KMU sind. Ihr smart Konto ist die Grundlage für Ihr vernetztes Kundenerlebnis und ermöglicht es Ihnen unter anderem, Ihr individuelles Fahrzeug über den Online Customizer zu speichern, eine Probefahrt zu buchen, ein Fahrzeug, einen Vorbestellungsgutschein oder digitale Dienste zu kaufen, sich mit dem Fahrzeug zu verbinden, Aftersales-Pakete zu kaufen, Werkstattleistungen zu verwalten und andere von smart angebotene Dienste zu nutzen. Aufgrund der kontinuierlichen Weiterentwicklung des smart Ökosystems können sich die über das smart Konto angebotenen spezifischen Dienste in Zukunft ändern.

  14. "smart Agent" ist ein Händler und ein autorisierter smart Servicepartner für Fahrzeuge und Zubehör.

  15. "smart ID" bezeichnet den individuellen Zugang zu Ihrem smart Konto, der der von Ihnen angegebenen E-Mail-Adresse entspricht und durch das von Ihnen bei der Erstellung Ihres smart Kontos festgelegte Passwort geschützt ist (das von Ihnen später geändert werden kann). Die smart ID ist Ihr persönlicher Schlüssel zum gesamten smart Produkt- und Serviceangebot sowie zum smart Ökosystem.

  16. "smart Store" bezeichnet die von smart über https://ch.smart.com zur Verfügung gestellte Online-Shop-Umgebung für den Verkauf von Produkten, einschließlich des Marktplatzes; beide werden ständig weiterentwickelt und können sich in Zukunft ändern.

  17. "KMU" ist ein Geschäftskunde, mit dem Wir keinen Flottenvertrag abgeschlossen haben.

  18. "Fahrzeug(e)" bezeichnet alle über den smart Store verkauften Neufahrzeuge.

III. Änderung der vorliegenden AGB

  1. Nachdem Sie diese AGB akzeptiert haben, können Wir diese AGB von Zeit zu Zeit aus wichtigen Gründen ändern oder ergänzen, insbesondere, wenn solche Änderungen aus rechtlichen, regulatorischen, technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich sind. Die aktuelle Version dieser AGB kann jederzeit unter https://ch.smart.com/de/service/terms-conditions/ eingesehen, gespeichert und ausgedruckt werden. Änderungen der Hauptpflichten dieses Kaufvertrages, die den Gegenstand des Kaufvertrages verändern würden, wie in Ziff. XI.3 beschrieben, sind vom Änderungsrecht ausgeschlossen.

  2. Sie werden mindestens vier (4) Wochen im Voraus über solche Änderungen per E-Mail an die bei Ihrer smart ID registrierte E-Mail-Adresse informiert. Sie werden auch in Ihrem smart Konto über die Änderung informiert und können ihr dort zustimmen oder sie ablehnen. Wenn Sie den Änderungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung widersprechen, gelten die Änderungen als mit Wirkung für die Zukunft angenommen. Widersprechen Sie hingegen den Änderungen, sind Wir berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei (2) Wochen zu kündigen, sofern Wir Sie auf die Folgen einer unterlassenen Zustimmung und auf dieses Kündigungsrecht hingewiesen haben.

IV. Kauf von Fahrzeugen und Zusatzprodukten von smart

  1. Die Präsentation von Fahrzeugen und Zusatzprodukten durch smart im smart Store stellt kein Angebot im rechtlichen Sinne dar, sondern lediglich eine Einladung an Sie, ein Angebot zum Kauf eines Fahrzeugs oder Zusatzprodukts abzugeben (invitatio ad offerendum).

  2. Um ein Fahrzeug von smart über den smart Store zu kaufen, müssen Sie zunächst den smart Store betreten, sei es durch Sie selbst oder durch Ihren smart Agenten, der Sie begleitet:

a. Sie können den smart Store über Ihren Webbrowser unter https://ch.smart.com aufrufen.

i. Der smart Store ist in der Schweiz in den folgenden Sprachen verfügbar, die auch für den Abschluss des Kaufvertrages verwendet werden: Deutsch, Französisch, Italienisch. (Wenn Sie den Standort/die Sprache über die Fußzeile auf der Website global.smart.com ändern, werden Sie zu einem anderen smart Store eines verbundenen Unternehmens weitergeleitet. Es gelten dann andere Bedingungen).

ii. Im smart Store können Sie ein Fahrzeug auswählen oder konfigurieren/anpassen und - falls zutreffend - Dienstleistungen und Zusatzprodukte hinzufügen. Über die Schaltfläche "Jetzt kaufen" können Sie das Fahrzeug und die Zusatzprodukte in den Einkaufswagen legen. Wallboxen können nur zusammen mit einem Fahrzeug in den Warenkorb gelegt und gekauft werden, jedoch unbeschadet der Möglichkeit, Wallboxen von Marktplatzverkäufern gemäß Ziff. VI.4 wenn Sie bereits ein Fahrzeug bestellt haben. Sie können jeweils nur eine (1) Wallbox pro Fahrzeug kaufen.

iii. Bevor Sie das Fahrzeug und die Zusatzprodukte in den Einkaufswagen legen können, müssen Sie sich zunächst mit Ihrer smart ID anmelden. Andernfalls können Sie mit Ihrer Bestellung nicht fortfahren.

Wenn Sie noch keine Smart-ID haben, müssen Sie eine erstellen. Um eine Smart-ID zu erstellen, müssen Sie auf die entsprechende Schaltfläche zur Registrierung klicken. Sie werden dann zum Registrierungsformular weitergeleitet, in das Sie Ihre persönlichen Daten eingeben, ein Passwort erstellen und angeben müssen, ob Sie Verbraucher oder KMU sind. Sie müssen sicherstellen, dass die von Ihnen eingegebenen Daten korrekt sind, damit die Kommunikation von smart bezüglich der Bestellung empfangen werden kann. Es gelten die smart ID-Nutzungsbedingungen.

iv. Nachdem Sie sich mit Ihrer smart ID eingeloggt haben, werden Sie zum Warenkorb weitergeleitet.

  1. Im Warenkorb haben Sie einen Überblick über das ausgewählte oder konfigurierte Fahrzeug und die gewählten Zusatzprodukte sowie weitere technische Details, die gewählten Zusatzleistungen und die Zahlungsmodalitäten. Im Warenkorb können Sie Änderungen am ausgewählten Fahrzeug und den Zusatzprodukten vornehmen, den Bezahlvorgang abändern (z.B. wählen, ob Sie das Fahrzeug über den Abo-/Leasingpartner leasen oder bei smart bar bezahlen möchten), Ihren Vorbestellungsgutschein-Code eingeben, um sich den für den Vorbestellungsgutschein gezahlten Betrag erstatten zu lassen, und Ihren autorisierten smart Servicepartner bestätigen.

  2. Über die Schaltfläche "Weiter zur Kasse" fahren Sie mit dem Bestellvorgang fort. Sie müssen Ihre persönlichen Daten wie Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Kontaktdaten eingeben oder bestätigen. Sie dürfen mit dem Bestellvorgang nur fortfahren, wenn Sie über achtzehn (18) Jahre alt sind. Alle Angaben können durch Anklicken und Bearbeiten der eingegebenen Informationen mit der Tastatur, der Maus oder (gegebenenfalls, z. B. auf Ihrem Smartphone) mit dem Finger geändert werden. Durch Anklicken der Schaltfläche am unteren Ende der Seite können Sie jederzeit zum vorherigen Schritt des Bestellvorgangs zurückkehren.

  3. Wenn Sie auf die Schaltfläche "Weiter" klicken, werden Sie durch den Bestellvorgang geführt. Sie können sich eine Übersicht über den Abholort für das gewählte Fahrzeug anzeigen lassen, den Ort ändern und Ihr bevorzugtes Abholdatum ändern. Sie können auch Ihre Lieferadresse für die Lieferung von Zusatzprodukten eingeben und ändern. Sie können auch erklären, ob Sie an weiteren Funktionen und/oder Dienstleistungen interessiert sind. Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihr Interesse an diesen Funktionen und/oder Diensten zu erklären, wird sich ein smart Agent mit Ihnen in Verbindung setzen, mit dem Sie die Möglichkeit haben, eine separate Vereinbarung über diese Dienste und/oder Funktionen abzuschließen.

  4. Über den Button "Weiter" werden Sie zur Bestellübersicht weitergeleitet. In der Bestellübersicht können Sie Ihre persönlichen Daten, Rechnungsdaten, Bestell- und Zahlungsdaten einsehen. Der Preis am unteren Ende der Übersicht zeigt den Gesamtpreis Ihrer Bestellung an, einschließlich u. a. der Mehrwertsteuer, der Preise der von Ihnen gewählten Zusatzprodukte (falls zutreffend) und der Registrierungs- und Transportkosten, die bei der Ausführung des Kaufs anfallen werden.

  5. Wenn Sie sich für den Barkauf des Fahrzeugs entschieden haben

i. und Sie Verbraucher sind, geben Sie durch Anklicken der Schaltfläche "Zahlungspflichtig bestellen" ein rechtsverbindliches Angebot zum Kauf des Fahrzeugs und ggf. der Zusatzprodukte ab.

Wenn die Bestellung erfolgreich war, werden Sie auf die Erfolgsseite weitergeleitet. Andernfalls werden Sie auf eine Seite weitergeleitet, die Sie darüber informiert, dass ein Fehler aufgetreten ist;

ii. und Sie ein KMU sind und noch keine Legitimationsdokumente in Ihrem smart Konto über die Registerkarte "Unternehmen" bereitgestellt haben, werden Sie durch Klicken auf "Weiter" zur Verifizierungsseite geleitet. Da Wir einen Nachweis über Ihre rechtliche Existenz und (falls zutreffend) Ihre Vertretung benötigen, müssen Sie legitimierende Dokumente hochladen. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Dokumente werden Sie per E-Mail benachrichtigt, dass Ihre Bestellung nun bearbeitet werden kann. Wenn Sie nicht innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens genügend Dokumente hochladen, können Wir Ihre Bestellung nicht bearbeiten und werden sie daher stornieren;

iii. und Ihre Bestellung bei und mit Hilfe eines smart Agenten erfolgt, wird das rechtsverbindliche Angebot für das Fahrzeug und ggf. die Zusatzprodukte durch Unterzeichnung der Bestellung auf dem Tablet des smart Agenten abgegeben. Wenn Sie mehrere Unterzeichner haben, müssen Sie die E-Mail-Adressen aller Unterzeichner registrieren, die dann eine E-Mail mit einem Link zur elektronischen Unterzeichnung ihrer Bestellungen erhalten. Die einzelnen Bestellungen werden nur dann ausgelöst, wenn alle Unterzeichner die Bestellungen unterschrieben haben.

  1. Wenn Sie sich für das Abo-/Leasing des Fahrzeugs entschieden haben, werden Sie durch Anklicken von "Weiter" zur Bestellmaske des Leasingpartners weitergeleitet, um einen Abo-/Leasingvertrag mit dem Abo-/Leasingpartner zu dessen Bedingungen abzuschließen, unabhängig davon, ob Sie ein Verbraucher oder ein KMU sind. Bitte beachten Sie, dass smart nicht Partei des Leasingvertrages zwischen Ihnen und dem Abo-/Leasingpartner wird und dass der jeweilige Abo-/Leasingvertrag unverzüglich abzuschließen ist, nachdem Wir Sie zum Abschluss Ihrer Bestellung an den Abo-/Leasingpartner verwiesen haben. Wenn Sie den jeweiligen Abo-/Leasingvertrag nicht unverzüglich abschließen, werden Wir Ihre Bestellung stornieren.

Wenn Sie ein Zusatzprodukt in den Warenkorb gelegt und sich für das Abo-/Leasing des Fahrzeugs entschieden haben, ist das Zusatzprodukt zu diesem Zeitpunkt nicht Teil der Bestellung. In diesem Fall kann es sein, dass Ihr Bestellvorgang für bestimmte Zusatzprodukte, die sich in Ihrem Warenkorb befanden, als Wir Sie zum Abo-/Leasingpartner weitergeleitet haben, nicht fortgesetzt wird. In diesem Fall werden Wir Sie über die in Verbindung mit Ihrer smart ID gespeicherte E-Mail-Adresse daran erinnern, dass der Bestellvorgang für das jeweilige Zusatzprodukt nicht abgeschlossen ist.

  1. Unter "Meine Bestellungen" im Bereich "Mein Konto" Ihres smart Kontos können Sie alle erfolgreich getätigten Bestellungen einsehen.

V. Auftragsannahme durch Uns

  1. Wenn Sie sich für den Barkauf des Fahrzeugs bei smart entschieden haben, unabhängig davon, ob Sie ein Verbraucher oder ein KMU sind, senden Wir Ihnen zunächst eine automatische Bestellzusammenfassung für Ihr/e Fahrzeug und/oder Zusatzprodukte, falls Sie Zusatzprodukte ausgewählt haben. Diese Zusammenfassung stellt [keine]{.underline} rechtsverbindliche Annahme Ihrer Bestellung dar. Die Bestellung wird erst durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail angenommen, mit der ein verbindlicher Kaufvertrag über das Fahrzeug und/oder die Zusatzprodukte geschlossen wird. Wenn Sie sich für den Barkauf des Fahrzeugs bei smart entschieden haben, wird der Kaufvertrag über das Fahrzeug und/oder die Zusatzprodukte nach Abschluss von Uns gespeichert und ist über Ihr smart Konto zugänglich. Die Auftragsbestätigung enthält eine Zusammenfassung des Kaufvertrags mit smart, die auch diese AGB enthält.

  2. Wenn Sie sich für das Abo-/Leasing des Fahrzeugs beim Abo-/Leasingpartner entschieden haben, wird smart nicht Vertragspartner des Abo-/Leasingvertrags zwischen Ihnen und dem Abo-/Leasingpartner und nimmt daher auch Ihre Bestellung nicht an.

VI. Kauf von Zusatzprodukten von einem Marktplatzverkäufer

  1. Neben der Möglichkeit, Fahrzeuge und Zusatzprodukte von smart über den smart Store zu erwerben, können Sie auch Zusatzprodukte von Marktplatzverkäufern über den Marktplatz erwerben.

  2. Der Erwerb von Zusatzprodukten über den Marktplatz erfolgt grundsätzlich wie unter Ziffer IV. IVbeschrieben, jedoch mit der Modifikation, dass nur der Barkauf von Zusatzprodukten wie oben beschrieben möglich ist und dass smart nicht Vertragspartner zwischen Ihnen und dem Marktplatzverkäufer wird. Jegliche Korrespondenz bezüglich der über den Marktplatz bestellten Zusatzprodukte wird und muss mit dem Marktplatzverkäufer geführt werden.

  3. Bei einem Kauf über den Marktplatz gelten ggf. die AGB des jeweiligen Marktplatzverkäufers, die im Checkout-Prozess und/oder unter der jeweiligen Seite des Marktplatzverkäufers auf dem Marktplatz eingesehen werden können, sofern der Marktplatzverkäufer eigene AGB zur Verfügung gestellt hat.

  4. Der Kauf von Zusatzprodukten über den Marktplatz ist nur möglich, wenn Sie (i) zusammen mit dem Zusatzprodukt auch ein Fahrzeug kaufen oder (ii) bereits ein Fahrzeug von smart. gekauft haben.

VII. Vorbestellungsgutschein und entsprechender Bestellvorgang

  1. Mit dem Erwerb eines Vorbestellungsgutscheins erhalten Sie die Möglichkeit, ein Fahrzeug bei smart früher zu bestellen als Kunden, die keinen Vorbestellungsgutschein erworben haben (der "Vorbestellungsgutschein"). Der Vorbestellungsgutschein stellt keinen Kaufvertrag über ein Fahrzeug dar. Der Vorbestellungsgutschein stellt auch keine Anzahlung für einen späteren Fahrzeugkauf oder irgendeine Form von Vorvertrag im Hinblick auf einen späteren Fahrzeugkauf dar.

  2. Der Kauf eines Vorbestellungsgutscheins garantiert weder die Möglichkeit eines späteren Fahrzeugkaufs noch einen bestimmten Preis für ein Fahrzeug oder einen bestimmten Liefertermin. Die in der Vorbestellungsaktion gemachten Angaben zu Fahrzeug, Preis und Liefertermin sind unverbindlich und freibleibend. Die Entwicklung des jeweiligen vorbestellten Fahrzeugs ist möglicherweise noch nicht abgeschlossen und die genaue Leistung des Fahrzeugs (einschließlich des Emissionsverhaltens) kann daher zum Zeitpunkt des Kaufs des Vorbestellungsgutscheins nicht abschließend angegeben werden.

  3. Sie müssen eine smart ID besitzen oder erstellen, um einen Vorbestellungsgutschein zu erwerben. Nach dem Einloggen in das erstellte oder bestehende smart Konto müssen Sie Ihre Stamm-/Adressdaten eingeben und eine Zahlungsmethode (Kreditkarte oder Überweisung) auswählen. Sie müssen sicherstellen, dass die von Ihnen eingegebenen Daten korrekt sind, damit die Kommunikation von smart bezüglich der Bestellabwicklung empfangen werden kann.

  4. Die Möglichkeit, einen Vorbestellungsgutschein zu erwerben, stellt kein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über den Erwerb eines Vorbestellungsgutscheins von smart dar, sondern dient lediglich der Abgabe eines rechtsverbindlichen Angebots durch Sie (invitatio ad offerendum).

  5. Durch Anklicken des Buttons "Zahlungspflichtig bestellen" geben Sie ein rechtsverbindliches Angebot zum Kauf eines Vorbestellungsgutscheins ab.

  6. Vor der verbindlichen Abgabe Ihrer Bestellung können alle Eingaben jederzeit mit den üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. Wenn Sie Ihre Bestellung aufgegeben haben, senden Wir Ihnen zunächst eine automatische Bestellbestätigung zu. Diese Zusammenfassung stellt noch keine rechtsverbindliche Annahme Ihrer Bestellung dar. Die Bestellung wird erst durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail angenommen, durch die ein verbindlicher Kaufvertrag zustande kommt. Die E-Mail enthält eine Zusammenfassung des geschlossenen Kaufvertrags und dieser AGB. Der Kaufvertrag wird nach seinem Abschluss von Uns gespeichert und ist über Ihr smart Konto zugänglich.

  7. Der Vorbestellungsgutschein ist drei (3) Jahre lang gültig und kann von jeder Partei jederzeit bis zu seiner Einlösung gekündigt werden. In einem solchen Fall wird die für den Vorbestellungsgutschein geleistete Zahlung vollständig zurückerstattet. Für alle Stornierungsanfragen können Sie smart über das Kontaktformular auf der Website von smart oder einem seiner verbundenen Unternehmen kontaktieren. Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Wertes des Vorbestellungsgutscheins nach dessen Einlösung.

  8. Sobald der Kauf eines Fahrzeugs für Inhaber eines Vorbestellungsgutscheins möglich ist, wird smart sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie fragen, ob Sie ein Fahrzeug bestellen und damit Ihren Vorbestellungsgutschein in einen späteren Fahrzeugkauf umwandeln möchten. Sie haben dann die Möglichkeit, ein Fahrzeug zum üblichen Kaufpreis zu erwerben und Ihren Vorbestellungsgutschein als Teil der für das Fahrzeug fälligen Zahlung einzulösen. Wenn Sie der Aufforderung von smart nicht innerhalb von vier (4) Wochen nachkommen, kann es zu einem Verlust der Priorität oder zu Verzögerungen kommen, jedoch unbeschadet Ihres Rechts auf Stornierung des Vorbestellungsgutscheins gemäß Ziff. VII.7.

  9. Wenn Sie sich entscheiden, ein Fahrzeug zu bestellen und dabei Ihren Vorbestellungsgutschein bei einem späteren Fahrzeugkauf einzulösen, wird der Wert des Vorbestellungsgutscheins vom Endpreis Ihres späteren Fahrzeugkaufs abgezogen; falls Sie einen Abo-/Leasingvertrag mit dem Abo-/Leasingpartner abgeschlossen haben, erstattet smart Ihnen den Wert des Vorbestellungsgutscheins.

  10. Nur Sie sind berechtigt, Ihre eigenen personalisierten Vorbestellungsgutscheine einzulösen. Vorbestellungsgutscheine sind nicht übertragbar und können nicht im Namen eines Dritten eingelöst werden. Sie dürfen den Vorbestellungsgutschein ausschließlich gegenüber smart einlösen. Sie können nur einen Vorbestellungsgutschein pro nachfolgendem Fahrzeugkauf einlösen. Der Vorbestellungsgutschein kann nicht mit anderen Vorbestellungsgutscheinen oder anderen Rabatten kombiniert werden.

VIII. Zahlung, nachträgliche Preisänderung, Verzug und Aufrechnung

  1. Wir werden den Kaufpreis gemäß Ziff. IV.6 von Ihnen verlangen, wenn Sie sich für den Kauf des Fahrzeugs per Barkauf durch Überweisung von Uns entschieden haben, bevor das Fahrzeug geliefert wird. Wenn Sie sich für das Abo-/Leasing des Fahrzeugs vom Abo-/Leasingpartner entschieden haben, gelten die im Abo-/Leasingvertrag vereinbarten Bedingungen.

  2. Um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug zum vereinbarten Termin abholbereit ist, müssen Wir Ihr Fahrzeug eine (1) Woche vor diesem Termin anmelden. Der Kaufpreis gemäß Ziff. IV.6 ist folglich eine (1) Woche vor der ursprünglich vereinbarten Lieferung oder Abholung des Fahrzeugs gemäß Ziffer X.1 fällig. Sie müssen den Gesamtbetrag auf unser in der Auftragsbestätigung angegebenes Konto überweisen, so dass Wir den Gesamtbetrag spätestens eine (1) Woche vor dem vereinbarten Abholtermin erhalten. Können Wir den Zahlungseingang zum Zeitpunkt der Auslieferung oder Abholung des Fahrzeugs nicht bestätigen, werden das Fahrzeug und ggf. die Zusatzprodukte nicht übergeben und das Datum der Auslieferung oder Abholung des Fahrzeugs und ggf. der Zusatzprodukte verschiebt sich entsprechend.

  3. Erfolgt die Lieferung innerhalb von vier (4) Monaten nach Abschluss des Kaufvertrags, so ist der im Kaufvertrag vereinbarte Gesamtkaufpreis der von Ihnen zu zahlende Preis. Andernfalls, d.h. bei späterer Lieferung, kann sich der vereinbarte Kaufpreis bis zum tatsächlichen Lieferdatum nach unserem billigen Ermessen ändern. Faktoren, die von Uns bei solchen Preisanpassungen berücksichtigt werden können, sind externe preisbestimmende Faktoren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf allgemeine Kostensteigerungen bei Waren oder Material und/oder von Lieferanten erbrachten Dienstleistungen.

Sie können den Kaufvertrag widerrufen, wenn die Summe des Kaufpreises für das Fahrzeug und/oder das Zusatzprodukt und/oder die Gebühr für die Überführung geändert wurde und wenn der so geforderte Betrag die Summe des im Kaufvertrag angegebenen Preises um mehr als 3% übersteigt.

Der Widerruf muss innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erhalt der Information über den geänderten Kaufpreis in Textform erfolgen.

  1. Sie sind nur dann berechtigt, mit Forderungen von smart aufzurechnen, wenn diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Dies gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sind Sie nur insoweit befugt, als dieses auf Ansprüchen aus demselben Kaufvertrag beruht.

IX. Lieferzeit an Ihren smart Agent, Lieferverzug und höhere Gewalt

  1. Die voraussichtliche Lieferfrist für Ihr Fahrzeug und die Zusatzprodukte an Ihren Smart Agent wird im Warenkorb, in der Zusammenfassung Ihrer Bestellung und/oder in der Bestätigung per E-Mail oder in Verbindung damit angegeben. Die Lieferfrist wird zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags geschätzt. Während des Bestellvorgangs können Sie auch ein bevorzugtes Lieferdatum für das Fahrzeug wählen. Wir können jedoch nicht garantieren, dass der Liefertermin immer angegeben werden kann. Wenn keine Lieferfrist angegeben wurde, werden das Fahrzeug und die Zusatzprodukte innerhalb eines angemessenen Zeitraums geliefert, der unter normalen Bedingungen zwölf (12) Wochen für Neufahrzeuge auf Lager und bis zu zweiunddreißig (32) Wochen für Fahrzeuge, die nach Ihren Spezifikationen hergestellt werden, beträgt.

  2. Die vorgenannten Lieferfristen sowie eine etwaige Schätzung gemäß Ziff. IX.1 sind als unverbindlich zu verstehen.

  3. Nach Ablauf von sechs (6) Wochen nach einem unverbindlichen Liefertermin oder nach einer unverbindlichen Lieferfrist können Sie Uns auffordern, das Fahrzeug innerhalb einer angemessenen Frist zu liefern, die sich bei Fahrzeugen, die Uns zur Verfügung stehen, auf zehn (10) Tage verkürzt. Mit Zugang der Aufforderung kommen Wir in Verzug. Steht Ihnen ein Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens zu, so ist dieser bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises begrenzt.

  4. Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen wollen, müssen Sie Uns eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Steht Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung zu, ist der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf maximal 25 % des vereinbarten Kaufpreises begrenzt. Sind Sie Geschäftskunde, sind Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird, während Wir Uns in Verzug befinden, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so ist unsere Haftung wie vorstehend beschrieben begrenzt. Wir haften nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

  5. Im Falle einer Lieferverzögerung werden Wir Sie unverzüglich über die Verzögerung informieren.

  6. Für den Fall, dass smart ohne Verschulden durch Ereignisse höherer Gewalt vorübergehend an der Lieferung des Fahrzeugs gehindert wird, ist smart für die Dauer und in dem Umfang von der Lieferpflicht befreit, wie die Nichterfüllung auf dem jeweiligen Ereignis höherer Gewalt beruht. Die in den Abschnitten IX.1 bis XI.6 genannten Termine und Fristen verlängern sich um den Zeitraum, während dem die hindernden Umstände der Lieferung entgegenstehen.

Höhere Gewalt im Sinne dieses Abschnitts ist jedes außergewöhnliche Ereignis, das außerhalb des Einflussbereichs von smart liegt, unvorhersehbar und unkontrollierbar ist und von smart auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht verhindert oder abgewendet werden kann und das smart ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindert, insbesondere Naturkatastrophen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks, Kriege und militärische Konflikte, Handelsembargos, Pandemien oder Epidemien (einschließlich der Covid-19-Pandemie), sowie von smart nicht zu vertretende Betriebsstörungen oder behördliche Anordnungen. Lieferschwierigkeiten und sonstige Leistungsstörungen auf Seiten der Lieferanten von smart gelten nur dann als Ereignisse höherer Gewalt, wenn der Lieferant seinerseits durch ein Ereignis nach den Bestimmungen dieser Ziffer IX.6. an der Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung gehindert ist.

Wir werden Sie unverzüglich über den Eintritt und das Ende eines Ereignisses höherer Gewalt informieren und Uns bemühen, das Ereignis höherer Gewalt zu beseitigen und seine Auswirkungen so weit wie möglich zu begrenzen. Führen solche Störungen zu einer Aussetzung der Leistung für vier (4) Monate oder länger, haben sowohl Sie als auch Wir das Recht, den Kaufvertrag zu kündigen. Wenn Wir den Kaufvertrag kündigen, werden Wir alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückerstatten.

Das Recht, den Kaufvertrag aus anderen Gründen zu kündigen, bleibt davon unberührt.

  1. Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse in diesem Abschnitt. IX gelten nicht für Schäden, die auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch Uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

X. Lieferung und Auftragsänderungen vor Lieferung, Nichtannahme

  1. Falls Sie eine Hauszustellung Ihres Fahrzeugs gegenüber einem smart Agent gemäß Abschnitt IV.5 vereinbart haben, werden Wir Sie benachrichtigen, sobald Ihr Fahrzeug zur Abholung bei einem smart Agent oder zur Auslieferung bereit ist.

  2. Das Umplanen oder Stornieren eines gebuchten Abhol- und Zustelltermins ist ausschließlich über den smart Agent möglich. Wenn Sie einen gebuchten Abhol- und Zustelltermin umbuchen oder stornieren möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren smart Agent. Die Umplanung oder Stornierung eines gebuchten Abhol- und Liefertermins entbindet Sie nicht von Ihrer Verpflichtung zur Zahlung des angefallenen Preises gemäß Ziff. VIII.2 eine (1) Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Übergabetermin zu zahlen.

  3. Wenn Sie den Termin jedoch nicht vor der vereinbarten Abholung oder Zustellung verschieben oder stornieren, stellen Wir Ihnen die dafür anfallenden Kosten in Rechnung; diese gehen bei nicht rechtzeitiger Verschiebung oder Stornierung im Voraus zu Ihren Lasten. Die Verschiebung oder Absage eines Termins müssen Sie Ihrem smart Agent mitteilen.

  4. Wenn Ihre gebuchte Abholung bzw. Lieferung verschoben werden muss, werden Sie so schnell wie möglich kontaktiert, um ein neues Datum und eine neue Uhrzeit zu vereinbaren.

  5. Sie sind verpflichtet, das gekaufte Fahrzeug innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Bereitschaftsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme durch Sie können Wir unsere gesetzlichen Rechte geltend machen. Verlangen Wir Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Wir einen höheren Schaden nachweisen oder Sie nachweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

  6. Konstruktions- oder Formänderungen des Fahrzeugs, Abweichungen im Farbton des Fahrzeugs sowie Änderungen des Lieferumfangs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen von smart für Sie zumutbar sind.

XI. Garantie und Haftung

  1. Im Falle eines Mangels an einem von Uns gekauften Produkt stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegen Uns zu, vorbehaltlich der nachstehenden Einschränkungen.

  2. Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

Abweichend hiervon gilt eine Verjährungsfrist von einem (1) Jahr, wenn Sie eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Geschäftskunde sind. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt jedoch nicht für Schäden, die auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  1. Unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit beschränkt sich auf die Verletzung wesentlicher Pflichten

a. die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrags unerlässlich sind,

b. deren Verletzung die Erreichung des Zwecks des Kaufvertrags gefährden würde und

c. auf die Sie sich unter normalen Umständen verlassen können.

Im Falle der Verletzung einer solchen wesentlichen Pflicht haften Wir nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen/Arbeitnehmer für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen.

  1. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle von

a. einer von smart abgegebenen Garantie oder einem durch smart eingegangenen Beschaffungsrisiko;

b. Schäden an Leben, Körper und Gesundheit;

c. Haftung wegen vorsätzlichen Verschweigens von Mängeln; oder

d. einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (Produktehaftpflichtgesetz, PrHG).

XII. Mängelrügen

  1. Sie sollten Uns jeden festgestellten Mangel so schnell wie möglich nach der Feststellung des Mangels melden.

  2. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass Sie Ihren Kontroll- und Meldepflichten gemäss Art. 201 des Schweizerischen Obligationenrechtes nachkommen.

XIII. Beseitigung von Mängeln an Fahrzeugen

  1. Soll ein Mangel an einem Fahrzeug behoben werden, so gilt Folgendes:

a. Ansprüche auf Beseitigung von Sachmängeln können Sie gegen Uns oder gegen Ihren Smart Agent geltend machen; im letzteren Fall haben Sie Uns unverzüglich zu informieren, wenn der erste Versuch, den Sachmangel zu beseitigen, erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige.

b. Wird das gekaufte Fahrzeug aufgrund eines Sachmangels betriebsunfähig, müssen Sie sich an den dem Standort des gekauften unbrauchbaren Fahrzeugs nächstgelegenen Reparaturbetrieb wenden, der von Uns für die Instandsetzung des gekauften Fahrzeugs anerkannt ist.

c. Werden Teile des Fahrzeugs ausgetauscht, gehen diese Teile in das Eigentum von smart über.

d. Sachmängelansprüche aus dem Kaufvertrag können Sie für die zur Behebung des Sachmangels eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des gekauften Fahrzeugs geltend machen.

Die Ansprüche auf Mängelbeseitigung werden durch einen Wechsel des Eigentümers des gekauften Fahrzeugs nicht berührt.

  1. Wenn Sie ein Geschäftskunde sind, haben Wir das Recht, den Mangel am Fahrzeug zu beheben oder das Fahrzeug erneut zu liefern. In diesem Fall haben Sie das Recht, den Kauf rückgängig zu machen, wenn nach drei Nachbesserungsversuchen ein Mangel bestehen bleibt. Wird der Kauf rückgängig gemacht, behalten Wir Uns das Recht vor, vom Kaufpreis einen Abzug für den Nutzen, den Sie aus dem Fahrzeug gezogen haben, in Höhe von 0,67% des Kaufpreises pro gefahrenen 1.000 km (eintausend) seit Lieferung vorzunehmen. Wir sind jedoch niemals verpflichtet, für das zurückgegebene Fahrzeug mehr zu zahlen, als es dem Marktwert des Fahrzeugs entspricht, wenn es frei von Mängeln wäre.

XIV. Garantie, Verschleiß und Abnutzung

  1. Zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten gilt für unsere Fahrzeuge eine zusätzliche Neuwagengarantie von smart. Die Gewährleistungsbedingungen werden Ihnen spätestens zusammen mit dem Fahrzeug ausgehändigt.

  2. Unsere Fahrzeuge sind außerdem durch ein Integriertes Servicepaket (ISP) abgedeckt, das den normalen Verschleiß unserer Fahrzeuge sowie eine Garantieverlängerung und Pannenhilfe (RSA) umfasst. Die Bedingungen für das Integrierte Servicepaket (ISP) werden Ihnen spätestens zusammen mit dem Fahrzeug ausgehändigt.

XV. Kein Recht auf Widerruf des Kaufvertrags

Ein allgemeines Recht auf Widerruf des Kaufvertrags (allgemeines Rücktrittsrecht) wird nicht gewährt.

XVI. Eigentumsvorbehalt

  1. Das Fahrzeug und/oder das Zusatzprodukt bleiben unser Eigentum, bis die Uns aufgrund des Kaufvertrags zustehenden Forderungen beglichen sind.

  2. Sind Sie Geschäftskunde, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für unsere Forderungen gegen Sie aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich der fälligen Forderungen aus dem Kauf.

  3. Auf Ihr Verlangen sind Wir zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn Sie sämtliche Forderungen im Zusammenhang mit dem gekauften Fahrzeug unanfechtbar erfüllt haben und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherheit besteht.

  4. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht Uns das Recht zum Besitz des Fahrzeugausweises zu.

  5. Wenn Sie den fälligen Kaufpreis und die Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß zahlen, können Wir vom Kaufvertrag zurücktreten und/oder bei einer schuldhaften Pflichtverletzung Ihrerseits Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn Wir Ihnen zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich. Steht Uns der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung zu und nehmen Wir das gekaufte Fahrzeug zurück, vergüten Wir den gewöhnlichen Verkaufswert des Fahrzeugkaufs zum Zeitpunkt der Rücknahme.

Auf Ihren Wunsch, der nur unmittelbar nach der Rücknahme des gekauften Fahrzeugs geäussert werden kann, ermittelt ein zertifizierter Sachverständiger Ihrer Wahl, z.B. von Eurotax Schweiz, den normalen Verkaufswert. Sie tragen die notwendigen Kosten der Rücknahme und Verwertung des gekauften Fahrzeugs. Die Verwertungskosten betragen 5% des gewöhnlichen Verkaufswertes ohne Nachweis. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Wir höhere Kosten nachweisen oder Sie nachweisen, dass geringere oder gar keine Kosten angefallen sind.

  1. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen Sie weder über das Fahrzeug und/oder Zusatzprodukt verfügen noch Dritten vertraglich ein Nutzungsrecht einräumen.

XVII. Zuständigkeit und anwendbares Recht, Abtretung von Rechten, Streitbeilegung

  1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB als ungültig oder nicht durchsetzbar angesehen werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Teile dieser AGB.

Wenn Sie Geschäftskunde sind, verpflichten sich die Parteien darüber hinaus, unwirksame oder ungültige Bestimmungen durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.

  1. Ihre Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag sind ohne schriftliche Zustimmung von smart nicht übertragbar. Dies gilt nicht für einen Geldanspruch gegen smart. Für sonstige Ansprüche gegen smart ist die vorherige Zustimmung von smart nicht erforderlich, wenn smart kein schutzwürdiges Interesse an einem Abtretungsausschluss hat oder berechtigte Interessen von Ihnen an der Übertragbarkeit des Rechts das schutzwürdige Interesse von smart an einem Abtretungsausschluss überwiegen.

  2. Die Bestellung, der Kaufvertrag und alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Bestellung, dem Kaufvertrag und der Erfüllung des Kaufvertrags ergeben, unterliegen dem Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Zu Gunsten eines Verbrauchers gehen jedoch günstigere zwingende Normen des an seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort geltenden Rechts dem Schweizer Recht vor.

  3. Wenn Sie ein kaufmännisches Gewerbe betreiben, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen zwischen Ihnen und smart Zürich, Schweiz. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Schweiz haben, nach Abschluss des Kaufvertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Schweiz verlegen oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Letzte Änderung: 2023 -06 -29 V4.0.2

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